Lisa-Kristin Kapteinat: „Betriebsräte stärken und Betriebsratswahlen 2022 konsequent unterstützen!“

Lisa-Kristin Kapteinat: „Betriebsräte stärken und Betriebsratswahlen 2022 konsequent unterstützen!“

Vom 01. März bis zum 31. Mai 2022 finden in Nordrhein-Westfalen Betriebsratswahlen statt. Laut DGB sinkt die Zahl der Betriebsräte in deutschen Unternehmen. Die Bundesregierung hat angekündigt die systematische Behinderung von Betriebsratsgründungen und Betriebsratsarbeit zu einem Offizialdelikt zu deklarieren. Vor diesem Hintergrund bringt die SPD-Fraktion einen Antrag zur Stärkung der Betriebsräte in das anstehende März-Plenum des nordrhein-westfälischen Landtags ein. Dazu erklärt Lisa-Kristin Kapteinat, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der SPD-Fraktion im Landtag:

„Betriebsräte machen Unternehmen attraktiver und erfolgreicher. Betriebe mit Betriebsrat zahlen im Schnitt mehr Geld, haben sicherere Arbeitsplätze und machen es Beschäftigten einfacher, Leben und Arbeiten unter einen Hut zu bringen. Arbeitnehmervertretungen haben ihr Ohr nah an der Belegschaft: Sie kennen die Probleme ihrer Kolleginnen und Kollegen und tragen deren Kritik und Forderungen zur Geschäftsführung.

Studien zeigen außerdem ganz klar dass Betriebsräte zu mehr Produktivität und steigenden Renditen beitragen.

Die hunderttausenden Beschäftigten, die in diesen Wochen ihre Betriebsvertretungen wählen, leisten einen großen Beitrag zu unserem wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wohlergehen.

Von der Landesregierung erwarten wir deshalb, dass sie die Betriebsratswahlen in NRW öffentlichkeitswirksam unterstützt.

Dass die Zahl der Betriebsräte in deutschen Unternehmen sinkt, ist ein schlechtes Zeichen. Dieser Trend schadet unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern und unseren Betrieben. Es ist deshalb gut, dass die Bundesregierung stärker gegen Union-Busting vorgeht. Für die Betriebe in NRW und ihre Mitarbeitenden ist es jetzt wichtig, dass auch die Landesregierung aktiv wird. Auch sie muss Union-Busting konsequent bekämpfen. Wir fordern sie deshalb auf, gezielt Schwerpunktstaatsanwaltschaften für Wirtschaftskriminalität in Arbeitsbeziehungen einzurichten.“