Neue Corona-Regeln in NRW

Schon seit letzten Freitag gibt es für NRW neue Corona-Lockerungen. Die Maskenpflicht im Freien entfällt – also muss draußen (!) keine Maske mehr z.B. in Warteschlangen getragen werden. Wenn der Mindestabstand von 1,5m nicht eingehalten werden kann, wird die Maske aber weiterhin empfohlen.
 
Außerdem kann überall dort, wo bisher ein PCR-Test als Zugangsvoraussetzung benötigt wurde, jetzt alternativ auch ein Schnelltest als Nachweis verwendet werden. Dieser darf aber höchstens sechs Stunden alt sein. Weiter entfällt für Großveranstaltungen die Obergrenzen von 25.000 Zuschauer*innen und im Freien auch die 50%-Grenze der regulären Zuschauerkapazität. D.h. draußen können alle Sitzplätzen belegt werden, sofern sichergestellt ist, dass die Zuschauer*innen außerhalb der Plätze Maske tragen.
In der Gastronomie sind drinnen jetzt keine besonderen Abstände zwischen den Tischen mehr erforderlich, ebenso Trennwände. Aber auch hier gilt weiterhin eine Empfehlung, den Abstände einzuhalten.
 
Zu den Schulen: Hier hat die Landesregierung noch nicht entschieden, wie mit der Maskenpflicht werden soll. Eine Entscheidung ist für diese Woche angekündigt. Wir als SPD-Fraktion fänden eine Abschaffung verfrüht. Wir wissen aus dem letzten Jahr, wie schnell sich die Dynamik im Herbst – u.a. auch durch Reiserückkehrer*innen – entwickeln kann. Klar erscheint es unfair, bei den Erwachsenen Lockerungen zuzulassen und die Kinder müssen weiter mit Maske im Klassenzimmer sitzen. Viele Jüngere sind aber v.a. aus Altersgründen noch nicht geimpft – übrigens ebenso wie viele Schwangere und neue Mütter, die teilweise schon Kinder im Schulalter haben. Deswegen sollten wir die Situation nach den Herbstferien abwarten – dann können wir über die Maskenpflicht in Schulen informierter diskutieren.