„Verbraucherrechte stärken! – NRW muss sich für die Einführung der Musterfeststellungsklage einsetzen!“

NRW muss sich für die Einführung der Musterfeststellungsklage einsetzen – Rede vom 18.11.2017

Am Donnerstag, den 18.November wurde auf Initiative von Lisa Kapteinat MdL hin der Antrag „Verbraucherrechte stärken! – NRW muss sich für die Einführung der Musterfeststellungsklage einsetzen!“ (Drucksachennummer 17/1124) im Plenum des Landtags NRW debattiert. Der Antrag wurde einstimmig an den Rechtsausschuss überwiesen und wird dort bereits kommende Woche erstmalig besprochen.

Das Problem: „Geringwertige Schadensersatz- oder Erstattungsansprüche werden von den Verbraucherinnen und Verbrauchern oft nicht verfolgt, da der erforderliche Aufwand aus Sicht der Betroffenen unverhältnismäßig erscheint“ (BMJV, 2017) – das Kostenrisiko scheint, aus Sicht der Verbraucher/innen zu hoch, die Aussichten gering.

Musterfeststellungsklagen können hier ansetzen: Eingetragene Verbraucherverbände könnten für die Betroffenen klagen. Deshalb setzt sich auch die Verbraucherzentrale für die Einführung einer Musterfeststellungsklage ein.

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